Geltungsbereich: Die AGB gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen. Sie gelten als vereint bei Buchung eines Shootings. 

 

Ohne anderweitige Vereinbarung zwischen den Parteien liegt die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit im Ermessen des Fotografen. 

 

Der Fotograf ist für die Beschaffung der Fotoapparate und sonstiger Geräte, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, zuständig. 

Bei der Ausführung kann auf Hilfspersonen zurückgegriffen werden: Visagist, Hairstylist, Assistenz, etc. Dies muss vorgängig vereinbart werden. 

 

Der Kunde erkennt an, dass es sich beim vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke handelt. Ohne ausdrücklichen Verkauf des copyrights bleibt das Eigentum der Bilder beim Fotografen. 

Eine kommerzielle Nutzung der Werke durch den Kunden sind untersagt. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werks eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Bei vereinbarungswidriger Nutzung ist der Kunde verpflichtet, das copyright beim Fotografen offiziell zu kaufen. Dies zum Tarif von pauschal CHF 1000.00.

 

Die Auswahl der zu bearbeitenden Fotos trifft der Fotograf anhand seiner Erfahrungen, damit die Fotos möglichst unterschiedlich sind und der Kunde die maximale Varieté erhalten kann. 

 

Es werden keine unbearbeiteten Fotos (Rohdaten) abgegeben. Diese bleiben Eigentum des Fotografen. 

 

Gestaltungswünsche durch den Kunden können je nach Aufwand zusätzlich verrechnet werden. Dies muss jedoch durch den Fotografen gleich bei der Äusserung des Kundenwunsches erfolgen.  

 

Reklamationen, die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von 8 Tage nach Empfang mittels Mängelrüge mitzuteilen. 

 

Terminabsage/Terminverschiebung: Bei weniger als 2 Tagen vor dem Shootingtermin werden 100% des vereinbarten Betrages fällig, bei 3-7 Tagen 50%. 

Es obliegt nicht dem Fotografen, die Zustimmung (Model Release) der zu fotografierenden Personen oder der am Ort berechtigen Personen (Location Release) zur geplanten Verwendung des Bildmaterials einzuholen, wenn der Kunde die Personen oder Orte bezeichnet hat, die zu fotografieren sind. Übernimmt der Fotograf vereinbarend diese Funktion, so muss er die Erlaubnisse einholen. 

 

Veränderungen des Bildmaterials durch den Kunden sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet. 

 

Die Bilder werden auf CD geliefert. 

In zwei Grössen: 

1) Gross für den Druck    

2) Klein für Facebook, Webtransfer, etc


Für die Sicherung der Bilder ist der Kunde zuständig. Der Fotograf hat das Recht, die Bilder nach 2 Wochen auf seinem Server zu löschen.

 

 

Die beste Werbung für einen Fotografen ist diejenige mit Bildern. Deshalb bin ich immer SEHR dankbar, wenn ich Bilder auf meiner Website, Facebookpage und Instragramaccount posten darf. 

Ich verlinke nie einen Namen oder Accounts! Bei Rückfragen gebe ich keinerlei Auskünfte über die fotografierten Personen. 

 

Deshalb erlaube ich mir gegebenenfalls die Frage, ob ich die Bilder verwenden kann. 

 

MoniQue PhotArT